Klasse AM & Mofa

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Klasse AM

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM liegt bei 16 Jahren.

Anmeldung: Mit 15,5 Jahren

Fahrzeuge, die mit dieser Führerscheinklasse gefahren werden dürfen:

  • Motorisierte Zwei- oder Dreiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer begrenzten Motorleistung von 4 Kilowatt
  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

Wichtig für alle Fahrschüler unter 18 Jahren!

Bei allen minderjährigen Fahrschülern wird bei der Anmeldung das Einverständnis der Eltern/ges. Vertretern benötigt.

Mofa

Für den Mofa Führerschein liegt das Mindestalter bei 15 Jahren.

Anmeldung: Frühestens 6 Wochen vor dem 15. Geburtstag

Fahrzeuge, die mit dieser Führerscheinklasse gefahren werden dürfen:

  • Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm.
  • Krafträder mit einem Hubraum von maximal 30 ccm sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
  • Elektronische Mobilitätshilfen, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können.

Wichtig für alle Fahrschüler unter 18 Jahren!

Bei allen minderjährigen Fahrschülern wird bei der Anmeldung das Einverständnis der Eltern/ges. Vertretern benötigt.

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