Klasse A

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Klasse A

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse A liegt bei 24 Jahren oder bei 20 Jahren bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2.
Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein.

Fahrzeuge, die mit dieser Führerscheinklasse gefahren werden dürfen:

  • Motorräder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbeschränkung
  • Dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

A Aufstieg

Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung nötig lediglich eine praktische Prüfung.
Es ist keine Anzahl anFahrstunden vorgeschrieben, allerdings muss sich der Fahrlehrer vom fahrerischen Können überzeugen.

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